Berufung der Beklagten führt zur vollständigen Abweisung der Klage
- Gericht
- Landesarbeitsgericht Köln
- Spruchkörper
- 3. Kammer
- Aktenzeichen
- 3 Sa 808/08
- Datum
- 02.12.2009
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LAGK:2009:1202.3SA808.08.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Berufung ist geeignet, das Urteil der Vorinstanz abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen, soweit das Berufungsgericht dies für geboten hält.
Die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; die Kostenentscheidung folgt dem Ausgang des Verfahrens.
Die Zulassung der Revision bedarf der Voraussetzungen des Revisionsrechts; bleibt die Zulassung aus, so ist das Rechtsmittel ausgeschlossen.
Parteien können gemäß § 66 Abs. 7 ArbGG i.V.m. § 525 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO auf die Verlesung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten und sich auf vorgegebene obergerichtliche Entscheidungen beziehen; dies ersetzt die sonstige Begründung nicht, hemmt aber die Erörterung von Tatsachenfragen.
Vorinstanzen
Arbeitsgericht Köln, 22 Ca 8411/07
Leitsatz
./.
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.03.2008 – 22 Ca 8411/07 – abgeändert und die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.05.2009 – 1 AZR 198/08 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 66 Abs. 7 ArbGG, § 525 Satz 1, § 313 a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Dr. Kreitner Bück Löder