Berufung der Klägerin gegen Urteil des Arbeitsgerichts Herford zurückgewiesen
- Gericht
- Landesarbeitsgericht Hamm
- Spruchkörper
- 8. Kammer
- Aktenzeichen
- 8 Sa 93/11
- Datum
- 19.05.2011
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- ECLI
- ECLI:DE:LAGHAM:2011:0519.8SA93.11.00
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung einer Berufung durch das Berufungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und kann mit einer Kostenentscheidung zu Lasten der unterlegenen Partei verbunden werden.
Die Zulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht ist eine eigenständige Verfahrensentscheidung, die neben der Entscheidung über die Berufung getroffen werden kann.
Die Kostenentscheidung im Tenor weist die Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei aus und begründet die durchzusetzenden Kostenfolgen gegenüber der obsiegenden Partei.
Vorinstanzen
Arbeitsgericht Herford, 2 Ca 1111/10
Bundesarbeitsgericht, 1 AZR 568/11 [NACHINSTANZ]
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 15.12.10.2010 – 2 Ca 1111/10 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.