FG Köln Urteil
Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt Kosten
- Gericht
- Finanzgericht Köln
- Spruchkörper
- 15. Senat
- Aktenzeichen
- 15 K 7085/02
- Datum
- 31.03.2008
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- ECLI
- ECLI:DE:FGK:2008:0331.15K7085.02.00
Die Klägerin erhob Klage beim Finanzgericht Köln (Az. 15 K 7085/02). Das Urteil vom 31.03.2008 weist die Klage ab und legt die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auf. Der bereitgestellte Auszug enthält nur den Tenor; die vollständigen Entscheidungsgründe sind nicht übermittelt.
Abstrakte Rechtssätze
1
Bei vollständiger Abweisung der Klage trifft die unterlegene Partei regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits.
2
Die Abweisung einer Klage setzt voraus, dass der Kläger keinen durchsetzbaren materiellen Anspruch dargetan hat oder seine Rechtslage nicht hinreichend begründet ist.
3
Der Tenor eines Urteils entscheidet über das Prozessresultat und die Kosten; ohne Vorlage der Entscheidungsgründe lässt sich aus dem Tenor lediglich das Ergebnis entnehmen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.