FG Köln Urteil
Finanzgerichtsverfahren: Klageabweisung und anteilige Kostenverteilung
- Gericht
- Finanzgericht Köln
- Spruchkörper
- 15. Senat
- Aktenzeichen
- 15 K 409/04
- Datum
- 20.03.2008
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- ECLI
- ECLI:DE:FGK:2008:0320.15K409.04.00
Der Kläger erhob Klage beim Finanzgericht Köln; das Gericht hat die Klage mit Urteil vom 20.03.2008 abgewiesen. Aus dem vorliegenden Auszug lassen sich die konkreten Streitgegenstände und Entscheidungsgründe nicht entnehmen. Das Gericht regelte die Kosten des Rechtsstreits abweichend anteilig: Kläger 70 %, Beklagter 30 %. Weitergehende Begründungen sind im Auszug nicht enthalten.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Finanzgericht weist eine Klage ab, wenn der Kläger die gesetzlichen Voraussetzungen für den geltend gemachten steuerlichen Anspruch nicht hinreichend darlegt.
2
Das Gericht kann die Kosten des Rechtsstreits anteilig zwischen den Parteien verteilen und eine abweichende quotale Kostenverteilung anordnen.
3
Bei Abweisung der Klage trägt grundsätzlich der Unterlegene die Kosten; das Gericht kann aus Gründen der Billigkeit hiervon abweichen und eine anteilige Kostentragung festsetzen.
4
Der Tenor des Urteils bestimmt sowohl den Ausgang der Klage als auch die Kostentragung und ist Bestandteil der rechtskräftigen Entscheidung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu
30 %.