FG Köln Urteil
Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt Kosten
- Gericht
- Finanzgericht Köln
- Spruchkörper
- 15. Senat
- Aktenzeichen
- 15 K 1487/03
- Datum
- 20.03.2007
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- ECLI
- ECLI:DE:FGK:2007:0320.15K1487.03.00
Die Klägerin erhob Klage vor dem Finanzgericht Köln (Az. 15 K 1487/03). Das Gericht hat die Klage durch Urteil abgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die im Auszug enthaltenen Angaben beschränken sich auf Tenor und Kostenentscheidung; Entscheidungsgründe sind nicht wiedergegeben.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Finanzgericht kann die erhobene Klage durch Urteil abweisen.
2
Bei Abweisung der Klage werden die Kosten des Verfahrens der unterliegenden Partei auferlegt.
3
Dem Tenor eines Urteils ist allein das Ergebnis zu entnehmen; die maßgeblichen Entscheidungsgründe müssen dem Urteilstext entnommen werden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.