FG Köln Urteil
Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen – Kläger trägt Kosten
- Gericht
- Finanzgericht Köln
- Spruchkörper
- 14. Senat
- Aktenzeichen
- 14 K 4707/04
- Datum
- 16.01.2008
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- ECLI
- ECLI:DE:FGK:2008:0116.14K4707.04.00
Der Kläger erhob Klage beim Finanzgericht Köln. Der Tenor lautet: Die Klage wird abgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Aus dem vorliegenden Auszug sind weder die streitgegenständlichen steuerlichen Ansprüche noch die Entscheidungsgründe ersichtlich. Eine inhaltliche Begründungsanalyse ist daher nicht möglich.
Abstrakte Rechtssätze
1
Die Abweisung einer Klage durch das Finanzgericht beendet das gerichtliche Verfahren in der Sache und führt zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche.
2
Trägt das Gericht die Klage ab, so wird regelmäßig die unterlegene Partei zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt, sofern nichtgesetzliche Ausnahmen oder abweichende Kostenentscheidungen vorliegen.
3
Aus dem reinen Tenor einer Entscheidung lassen sich die tragenden Entscheidungsgründe und daraus abzuleitende materiell-rechtliche Leitsätze nicht zuverlässig entnehmen; für rechtsverbindliche Rechtssätze ist die Begründung erforderlich.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.