Treffer
FG Köln Urteil

Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen – Kläger trägt Kosten

Gericht
Finanzgericht Köln
Spruchkörper
14. Senat
Aktenzeichen
14 K 4707/04
Datum
16.01.2008
Rechtsgebiet
Steuerrecht
ECLI
ECLI:DE:FGK:2008:0116.14K4707.04.00
Quelle
Der Kläger erhob Klage beim Finanzgericht Köln. Der Tenor lautet: Die Klage wird abgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Aus dem vorliegenden Auszug sind weder die streitgegenständlichen steuerlichen Ansprüche noch die Entscheidungsgründe ersichtlich. Eine inhaltliche Begründungsanalyse ist daher nicht möglich.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Abweisung einer Klage durch das Finanzgericht beendet das gerichtliche Verfahren in der Sache und führt zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche.

2

Trägt das Gericht die Klage ab, so wird regelmäßig die unterlegene Partei zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt, sofern nichtgesetzliche Ausnahmen oder abweichende Kostenentscheidungen vorliegen.

3

Aus dem reinen Tenor einer Entscheidung lassen sich die tragenden Entscheidungsgründe und daraus abzuleitende materiell-rechtliche Leitsätze nicht zuverlässig entnehmen; für rechtsverbindliche Rechtssätze ist die Begründung erforderlich.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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