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FG Köln Urteil

FG Köln: Klage abgewiesen, Klägerin trägt Kosten; Revision zugelassen

Gericht
Finanzgericht Köln
Spruchkörper
14. Senat
Aktenzeichen
14 K 2820/03
Datum
21.12.2007
Rechtsgebiet
Steuerrecht
ECLI
ECLI:DE:FGK:2007:1221.14K2820.03.00
Quelle
Die Klägerin erhob Klage vor dem Finanzgericht Köln (Az. 14 K 2820/03). Das Gericht wies die Klage ab, belastete die Klägerin mit den Verfahrenskosten und ließ die Revision zu. Im vorliegenden Tenor werden keine weiteren Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Abweisung einer Klage durch das Finanzgericht bedeutet, dass das Gericht den geltend gemachten Anspruch als unbegründet zurückweist.

2

Die unterlegene Partei hat grundsätzlich die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit das Gericht im Urteil eine Kostenentscheidung trifft.

3

Die Zulassung der Revision durch das Finanzgericht eröffnet die Überprüfung der Rechtsfragen des Urteils durch das Revisionsgericht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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