Klage auf Festsetzung von Kindergeld teilweise stattgegeben
- Gericht
- Finanzgericht Düsseldorf
- Spruchkörper
- 7. Senat
- Aktenzeichen
- 7 K 123/18 Kg
- Datum
- 28.05.2018
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- ECLI
- ECLI:DE:FGD:2018:0528.7K123.18KG.00
Abstrakte Rechtssätze
Das Finanzgericht kann einen Verwaltungsbescheid aufheben und die Behörde verpflichten, eine Leistung (hier: Kindergeld) für konkret bezeichnete Zeiträume neu festzusetzen.
Eine Klage auf Festsetzung von Kindergeld kann nur hinsichtlich der ausdrücklich geltend gemachten Zeiträume stattgegeben werden; übrige Anträge können abgewiesen werden.
Das Gericht kann der unterliegenden Behörde die Kosten des Verfahrens auferlegen, wenn die Klage (teilweise) erfolgreich ist.
Das Finanzgericht kann die Revision zulassen, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dies erfordert.
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20.10.2017 und der Einspruchsentscheidung vom 19.12.2017 verpflichtet, Kindergeld für die Monate August 2013 bis Juni 2016 festzusetzen.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen