Treffer

Analogleistungen: Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkunft grundsätzlich Regelbedarfsstufe 1

Rechtsgebiet
Sozialrecht
Quelle
Streitgegenstand waren höhere Analogleistungen nach § 2 AsylbLG für September, Oktober und Dezember 2019 bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Beklagte setzte wegen § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG die Regelbedarfsstufe 2 an. Das LSG wies die Berufung zurück und sprach Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 zu. § 15 AsylbLG sperre die Anwendung der Neuregelung für bereits vor dem 21.08.2019 Analogleistungsberechtigte; zudem verlange § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG teleologisch reduziert ein tatsächliches „Füreinandereinstehen“, das hier nicht vorlag.

Abstrakte Rechtssätze

1

§ 15 AsylbLG ist nicht auf die Verlängerung der Wartefrist beschränkt, sondern ordnet für bereits vor dem 21.08.2019 analogleistungsberechtigte Personen die Weitergeltung der früheren Fassung des § 2 AsylbLG an.

2

§ 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG ist im Wege normerhaltender teleologischer Reduktion dahingehend auszulegen, dass die Regelbedarfsstufe 2 nur bei einem tatsächlichen Näheverhältnis im Sinne eines „Füreinandereinstehens“ gerechtfertigt ist.

3

Die bloße Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft begründet ohne weitere Feststellungen zu gemeinsamer Haushaltsführung und tatsächlichem Zusammenwirtschaften keine Absenkung des Regelbedarfs auf die Regelbedarfsstufe 2.

4

Eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer i.S.d. § 2 Abs. 1 AsylbLG setzt ein Verhalten voraus, das geeignet ist, die Aufenthaltsdauer zu beeinflussen, und dessen Gewicht unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten den Ausschluss vom Sozialhilfeniveau rechtfertigt; fehlt es an der Kausalität, scheidet Rechtsmissbrauch aus.

5

Bei Unterbringung in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft können Bedarfe für Unterkunft und Haushaltsenergie als anderweitig gedeckt abweichend nach § 27a Abs. 4 SGB XII berücksichtigt werden, ohne dass dies die Einordnung in Regelbedarfsstufe 1 ersetzt.

Analogleistungen: Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkunft grundsätzlich Regelbedarfsstufe 1 — Themis