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VG München: Rückführung nach Griechenland ohne BAMF-Dublinentscheidung rechtswidrig

Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Quelle
Ein syrischer Staatsangehöriger wandte sich im Eilverfahren gegen eine im Einreiseverweigerungsbescheid enthaltene Rückführungsanordnung nach Griechenland, die bereits vollzogen war. Das VG ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage an und hob die Vollziehung auf; die Bundespolizei muss eine umgehende Rückholung veranlassen. Maßgeblich war, dass bei einem Asylgesuch an der Grenze ein Dublin-Verfahren einzuleiten und die Überstellungsentscheidung grundsätzlich vom BAMF als § 34a AsylG-Anordnung zu erlassen ist. Anträge auf weitergehende einstweilige Anordnungen (Einreise/Weiterleitung) blieben mangels Anordnungsgrunds ohne Erfolg.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein an der Grenze gegenüber der Grenzbehörde geäußertes Asylgesuch gilt als Antrag auf internationalen Schutz im Sinne von Art. 6 RL 2013/32/EU und ist unverzüglich an die zuständige Asylbehörde weiterzuleiten.

2

Das Dublin-Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ist von dem Mitgliedstaat einzuleiten, in dessen Hoheitsgebiet sich die schutzsuchende Person tatsächlich aufhält; eine nationale Nichteinreisefiktion steht dem nicht entgegen.

3

Nach der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung ist für den Erlass der Dublin-Überstellungsentscheidung grundsätzlich das BAMF zuständig; die Überstellungsentscheidung wird im nationalen Recht regelmäßig durch die Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG umgesetzt.

4

Eine von der Bundespolizei im Rahmen einer Einreiseverweigerung verfügte und vollzogene Rückführungsanordnung in einen nicht angrenzenden Dublin-Staat ist rechtswidrig, wenn sie eine erforderliche BAMF-Überstellungsentscheidung ersetzt und die Bundespolizei hierfür sachlich unzuständig ist.

5

Wird im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung angeordnet, kann nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch die Aufhebung der Vollziehung einer bereits vollzogenen Maßnahme (einschließlich Rückholung) anzuordnen sein.

VG München: Rückführung nach Griechenland ohne BAMF-Dublinentscheidung rechtswidrig — Themis