Beschwerde: Kein Freiheitsentzug durch Anordnung häuslicher Isolation bei Covid-19
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
Abstrakte Rechtssätze
Eine Anordnung zur häuslichen Isolation wegen einer festgestellten Covid-19-Infektion hat in der Regel nicht den freiheitsentziehenden Charakter einer Freiheitsbeschränkung im Sinne von Art. 104 GG, wenn die Eingriffsintensität geringer ist.
Verfassungsrechtliche Bewertungen über die Freiheitsrelevanz vergleichbarer Quarantänemaßnahmen (z. B. von Reiserückkehrern) sind auf Anordnungen zur häuslichen Isolation übertragbar.
Im Beschwerdeverfahren nach § 80 Abs. 8 VwGO entscheidet der Vorsitzende ausschließlich anhand der im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründe; nicht vorgebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
Bei Zurückweisung einer Beschwerde sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens gemäß § 154 Abs. 2 VwGO der unterlegenen Partei aufzuerlegen.