PAG: Zuverlässigkeitsüberprüfung bei erheblichen Sicherheitsrisiken verfassungsgemäß
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
Abstrakte Rechtssätze
Eine wirksame freiwillige Zustimmung zu grundrechtseingreifender Datenverarbeitung setzt echte Wahlfreiheit voraus, insbesondere die Möglichkeit der Verweigerung oder des Widerrufs ohne Nachteile.
Ist bei Verweigerung der Zustimmung typischerweise mit dem Entzug eines begehrten privilegierten Zugangs oder einer Tätigkeit zu rechnen, fehlt es an Freiwilligkeit; dass die Nachteile durch Dritte eintreten, ist unerheblich.
Polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen greifen durch Datenerhebung bei Dritten, Datenabgleich und (Ergebnis-)Übermittlung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein; die tatbestandliche Zustimmung schließt den Eingriff nicht aus, kann aber sein Gewicht mindern.
Bei Befugnissen zur Gefahrenvorsorge im Vorfeld konkreter Gefahren ist die Eingriffsschwelle an Intensität und Folgen des Grundrechtseingriffs auszurichten; Risikoannahmen „ins Blaue hinein“ sind unzulässig und bedürfen objektiver Anhaltspunkte.
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Journalist:innen mit besonderer Zugangsberechtigung kommt nur bei beachtlichen Sicherheitsbedenken im Einzelfall in Betracht und darf nicht der Unterbindung journalistischer Tätigkeit dienen, sondern allein dem Schutz gewichtiger Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit.