Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil: Zahlung von 4.165,31 EUR und Kostenentscheidung
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
Das Arbeitsgericht Münster verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 4.165,31 EUR netto an den Kläger im Teilanerkenntnis- und Schlussurteil. Das Urteil enthält im Teilanerkenntnis nur den Tenor; weitere Entscheidungsgründe sind nicht wiedergegeben. Die Kosten des Teilanerkenntnisurteils trägt die Beklagte, der Streitwert wird auf 4.165,31 EUR festgesetzt.
Abstrakte Rechtssätze
1
Ein Teilanerkenntnisurteil kann den Zahlungsanspruch des Klägers durch Tenor feststellen und eine vollstreckbare Zahlungsentscheidung treffen.
2
Die Kosten eines Teilanerkenntnisurteils können der unterliegenden Partei auferlegt werden und sind im Tenor anzuordnen.
3
Der Streitwert für ein Teilanerkenntnisurteil kann vom Gericht auf den im Tenor festgesetzten Zahlungsbetrag festgesetzt werden.
4
Wenn im veröffentlichten Teilanerkenntnisurteil nur der Tenor angegeben ist, beschränkt sich die öffentliche Bekanntgabe der Entscheidung auf diesen formellen Inhalt.