Treffer

Patentverletzung durch Thermometer trotz Abdeckkappe: Herstellen und Anbieten im Inland

Rechtsgebiet
Gewerblicher Rechtsschutz
Quelle
Die Patentinhaberin verteidigte eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb eines IR-Thermometers mit Laser-Visiereinrichtung. Streitpunkt war, ob die in Deutschland montierte Abdeckkappe mit Innenring eine Patentverletzung ausschließt, obwohl im Ausland durch Austausch der Kappe wieder mehr als zwei Laserstrahlen sichtbar werden. Das LG Düsseldorf hielt die Verfügung mit Maßgabe aufrecht: Bereits die Herstellung des funktionsfähigen Geräts ohne Kappe sowie die Lieferung einer Austausch-Frontkappe begründeten ein inländisches „Herstellen“ bzw. „Anbieten“. Die Kosten wurden wegen teilweiser Rücknahme/Umfangsänderung angepasst.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Benutzungshandlung des Herstellens nach § 9 Nr. 1 PatG ist selbständig und nicht darauf beschränkt, in welcher Ausgestaltung das Erzeugnis später in Verkehr gebracht werden soll.

2

Ein Herstellen kann bereits dann vorliegen, wenn im Inland ein funktionsfähiges patentgemäßes Erzeugnis gefertigt wird und eine patentverletzende Ausgestaltung durch eine leicht entfernbare/modifizierende Abdeckung nur vorübergehend verhindert wird, während das Inverkehrgelangen in patentverletzender Form beabsichtigt ist.

3

Die Herstellung eines unfertigen Erzeugnisses genügt, wenn die fehlenden Teile ohne Weiteres verfügbar und zufügbar sind; Gleiches gilt bei absprachegemäßer sukzessiver Lieferung der zum Zusammenbau erforderlichen Teile.

4

Ein inländisches Anbieten liegt vor, wenn das Lieferangebot darauf gerichtet ist, dass ein im Inland ausgeliefertes, zunächst nicht patentverletzendes Produkt im patentfreien Ausland durch vom Anbieter bereitgestellte Mittel und Anleitung in eine patentgemäße Form umgebaut wird.

5

Die Bereitstellung eines Austauschbauteils, das einen einfachen Umbau zur patentverletzenden Ausgestaltung ermöglicht, kann das Anbieten einer patentverletzenden Vorrichtung im Inland begründen, auch wenn der Umbau vom Abnehmer vorgenommen wird.

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