Treffer

SV-Pflicht eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ohne umfassende Sperrminorität

Rechtsgebiet
Sozialrecht
Quelle
Die Klägerin wandte sich gegen einen Betriebsprüfungsbescheid, der für ihren Geschäftsführer für 11/2015–08/2016 Versicherungspflicht und Beitragsnachforderung feststellte. Streitpunkt war, ob dessen 33,33%-Beteiligung an der 100%-Muttergesellschaft wegen 75%-Quoren eine Sperrminorität vermittelte. Das SG Köln verneinte eine umfassende Sperrminorität und stellte auf die gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht ab, nicht auf faktische Weisungsfreiheit. Der Geschäftsführer sei abhängig beschäftigt; die Klage wurde abgewiesen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine abhängige Beschäftigung i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV ist nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Würdigung der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen; maßgeblich ist die rechtlich vermittelte Weisungs- und Einflusslage.

2

Für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung eines GmbH-Geschäftsführers ist entscheidend, ob er aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Rechtsmacht ihm nicht genehme Weisungen verhindern oder Beschlüsse, die sein Anstellungsverhältnis betreffen, maßgeblich beeinflussen kann.

3

Ein Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ist grundsätzlich abhängig beschäftigt; eine selbstständige Tätigkeit kommt nur bei Beteiligung von mehr als 50 % oder bei exakt 50 % bzw. bei gesellschaftsvertraglich eingeräumter umfassender (qualifizierter) Sperrminorität in Betracht.

4

Eine lediglich auf bestimmte Beschlussgegenstände beschränkte („unechte“/partielle) Sperrminorität vermittelt keine umfassende Rechtsmacht zur Abwehr unliebsamer Weisungen und begründet keine Selbstständigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.

5

Faktische Weisungsfreiheit oder ein harmonisches Zusammenwirken ersetzt keine rechtlich abgesicherte Einflussmöglichkeit; eine lediglich faktische „Schönwetter-Selbstständigkeit“ ist für die Statusbeurteilung unbeachtlich.

SV-Pflicht eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers ohne umfassende Sperrminorität — Themis