Treffer

TV Beschäftigungsbrücke NRW: Kündigungsausschluss in 12-monatiger Übernahme; kein 2-stufiger Verfall

Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Der Kläger griff eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung in einem bis zum 21.01.2004 befristeten Anschlussarbeitsvertrag nach Ausbildung an und verlangte Annahmeverzugslohn. Streitpunkt war, ob § 8 TV Beschäftigungsbrücke Metallindustrie NRW eine während der Befristung vereinbarte Kündigungsmöglichkeit ausschließt und ob Verzugslohnansprüche nach § 19 MTV verfallen. Das LAG hielt die Kündigung wegen Verstoßes gegen die tarifliche Übernahmeverpflichtung für unwirksam und sprach Verzugslohn zu. § 19 Ziff. 5 MTV enthalte keine zweijährige Ausschlussfrist; die Ansprüche seien durch die Kündigungsschutzklage fristwahrend geltend gemacht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Verpflichtet ein Tarifvertrag den Arbeitgeber, Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate zu übernehmen, ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unwirksam, die während dieser Befristungsdauer eine ordentliche Kündigung zulässt.

2

Der tarifliche Begriff „mindestens“ in einer Übernahmeregelung erfordert eine tatsächliche Mindestbeschäftigungsdauer; eine bloß rechnerisch auf zwölf Monate befristete Vertragslaufzeit genügt nicht, wenn eine vorzeitige Beendigung durch Kündigung eröffnet wird.

3

Befristete Arbeitsverträge ohne vereinbartes Kündigungsrecht sind während der Befristungsdauer grundsätzlich nicht ordentlich kündbar und beeinflussen deshalb die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG nicht anders als sonstige Befristungen.

4

Ein Manteltarifvertrag, der bei erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung auf die gesetzliche Verjährungsfrist verweist, begründet dadurch keine zweite Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist und kein eigenständiges Erfordernis der Klageerhebung.

5

Vom Ausgang einer Kündigungsschutzklage abhängige Annahmeverzugslohnansprüche sind durch rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage als „Geltendmachung“ im Sinne einer einstufigen tariflichen Ausschlussfrist erfasst.

TV Beschäftigungsbrücke NRW: Kündigungsausschluss in 12-monatiger Übernahme; kein 2-stufiger Verfall — Themis