Treffer

Beschwerde gegen teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe und Antrag auf einstweilige Vollstreckungseinstellung abgewiesen/verworfen

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Der Kläger legte Beschwerde gegen die teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe und gegen die teilweise Zurückweisung seines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ein. Das OLG Hamm wies die Beschwerde gegen die PKH-Entscheidung zurück, da die Vollstreckungsabwehrklage keine hinreichenden Erfolgsaussichten hat. Die Beschwerde gegen die Zurückweisung der einstweiligen Einstellung wurde als unzulässig verworfen. Zur Begründung führte das Gericht u. a. Hemmung der Verjährung in der Minderjährigkeit sowie fehlende Voraussetzungen der Verwirkung an und stellte dar, dass der Kläger die Unterhaltstitel gekannt habe.

Abstrakte Rechtssätze

1

Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist erforderlich, dass die zugrunde liegende Klage hinreichende Erfolgsaussichten besitzt; fehlt es daran, ist die Beschwerde gegen die teilweise Versagung zurückzuweisen (§ 114 ZPO).

2

Die Verjährung titulierten Kindesunterhalts ist während der Minderjährigkeit des Unterhaltsberechtigten nach § 204 S. 2 BGB a.F. bzw. § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB n.F. gehemmt.

3

Verwirkung rückständiger Unterhaltsansprüche setzt sowohl ein Zeitmoment (regelmäßig mindestens ein Jahr) als auch das Umstandsmoment voraus; es müssen besondere Umstände vorliegen, aus denen sich eine berechtigte Erwartung des Unterhaltsschuldners ergibt, der Anspruch werde nicht mehr geltend gemacht.

4

Kenntnis des Unterhaltstitels und wiederholte Korrespondenz bzw. Durchsetzungsbemühungen des Gläubigers schließen regelmäßig die Annahme aus, der Gläubiger werde endgültig von der Geltendmachung absehen.

5

Eine Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unstatthaft (vgl. § 769 ZPO und ständige Rechtsprechung des Senats), soweit kein grober Gesetzesverstoß vorliegt.

Beschwerde gegen teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe und Antrag auf einstweilige Vollstreckungseinstellung abgewiesen/verworfen — Themis