Anscheinsbeweis bei Sturz auf feuchtem Krankenhausflur; teilweise Bewilligung von PKH
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Beim Sturz eines älteren Menschen auf einem zu glatten Fußboden kann der Beweis des ersten Anscheins für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Bodenglätte und Sturz eingreifen.
Prozesskostenhilfe ist zu bewilligen, wenn die Partei die Kosten nicht aufbringen kann und die Klage mit Ausnahme bestimmter Anträge hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO).
Sind Reinigungsvorgang und Sturz zeitlich eng verknüpft und räumt die Gegenseite zumindest ein, daß der Boden noch feucht war, dürfen an den Nachweis des Bodenzustands keine überhöhten Anforderungen gestellt werden; schlüssige Unfallschilderungen können hierfür genügen.
Eine Schmerzensgeldrente neben einem Schmerzensgeldkapital kommt nur unter ganz besonderen, im Einzelfall darzulegenden Voraussetzungen in Betracht; regelmäßig ist das Schmerzensgeld als Kapitalbetrag zu bemessen.