WEG: Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht durch undifferenzierte Abrechnung
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Eine Abrechnung und Zahlung von undifferenzierten, nicht nachprüfbaren Rechnungen durch den Verwalter ohne entsprechende Beschlussgrundlage widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.
Die Neutralitätspflicht des Verwalters ist verletzt, wenn er Vereinbarungen mit Teilen der Eigentümergemeinschaft unterzeichnet, die für die übrigen Eigentümer eine nachprüfbare Abrechnung ausschließen.
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn sein Verhalten das Vertrauen der Eigentümergemeinschaft in seine neutrale und ordnungsgemäße Verwaltung zerstört; hierzu kann auch systematische Nichterreichbarkeit gehören.
Die Bestellung eines neuen Verwalters, die de facto von einem aus wichtigem Grund abberufenen Verwalter betrieben wird, verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und kann für ungültig erklärt werden.