Treffer

WEG §21 – Anmietung einer Satellitenanlage durch Mehrheitsbeschluss zulässig

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Die Wohnungseigentümerversammlung beschloss mehrheitlich die zehnjährige Anmietung einer gemeinschaftlichen Satellitenanlage statt deren Kauf; einzelne Eigentümer focht den Beschluss als widersprüchlich zu ordnungsgemäßer Verwaltung an. Das OLG Köln hob die Vorentscheidungen auf und wies die Anfechtung ab. Das Gericht betont den weiten Entscheidungs- und Abwägungsspielraum der Gemeinschaft unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und praktischer Vorteile der Anmietung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Kommt bei der ordnungsgemäßen Verwaltung mehr als eine Maßnahme in Betracht, liegt die Auswahl der Maßnahme im Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und ist mehrheitlich zu treffen.

2

Ein Mehrheitsbeschluss ist von den überstimmten Eigentümern hinzunehmen, es sei denn, die gewählte Maßnahme ist derart nachteilig, daß jeder vernünftige und wirtschaftlich denkende Eigentümer die andere Alternative gewählt hätte.

3

Bei der Bewertung von Anmietung gegenüber Kauf sind nicht allein die reinen Gesamtkosten maßgeblich; zu berücksichtigen sind u.a. Kapitalbindung, Instandhaltungslast, Finanzierungsmöglichkeiten sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft.

4

Die Vertretbarkeit weiterer finanzieller Belastungen durch Sonderumlagen ist bei der Beurteilung ordnungsgemäßer Verwaltung zu berücksichtigen, insbesondere bei bereits bestehenden dringenden Reparaturbedarfen.

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