WEG §21 – Anmietung einer Satellitenanlage durch Mehrheitsbeschluss zulässig
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Kommt bei der ordnungsgemäßen Verwaltung mehr als eine Maßnahme in Betracht, liegt die Auswahl der Maßnahme im Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und ist mehrheitlich zu treffen.
Ein Mehrheitsbeschluss ist von den überstimmten Eigentümern hinzunehmen, es sei denn, die gewählte Maßnahme ist derart nachteilig, daß jeder vernünftige und wirtschaftlich denkende Eigentümer die andere Alternative gewählt hätte.
Bei der Bewertung von Anmietung gegenüber Kauf sind nicht allein die reinen Gesamtkosten maßgeblich; zu berücksichtigen sind u.a. Kapitalbindung, Instandhaltungslast, Finanzierungsmöglichkeiten sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft.
Die Vertretbarkeit weiterer finanzieller Belastungen durch Sonderumlagen ist bei der Beurteilung ordnungsgemäßer Verwaltung zu berücksichtigen, insbesondere bei bereits bestehenden dringenden Reparaturbedarfen.