Einstweilige Verfügung gegen Zwangsvollstreckung abgelehnt mangels Darlegung der Titelfehler
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung, die die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel untersagen soll, setzt voraus, dass die Unrichtigkeit des Titels schlüssig und substantiiert behauptet wird.
Vollstreckungsbeschränkende oder -verhindernde Vereinbarungen sind grundsätzlich durch die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen.
Die Möglichkeit, eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 ZPO zu erwirken, schließt regelmäßig den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Vollstreckung aus.
Aus einem rechtskräftigen Urteil ergibt sich gemäß § 704 Abs. 1 ZPO die Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung; eine sittenwidrige Schädigung durch Vollstreckung setzt daher die Unrichtigkeit des Titels voraus.