Treffer

Wohnungseigentümer nicht zur Kündigung des Mieters verpflichtbar

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Der Antragsteller verlangte, den Miteigentümer zur Kündigung des Mietverhältnisses seines störenden Mieters zu verpflichten. Das OLG Köln bestätigt einen Unterlassungsanspruch der Eigentümer gegen die unzulässigen Belästigungen, verneint jedoch eine Verpflichtung zur Kündigung. Die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs erfolgt nach § 890 ZPO; die Wahl konkreter Maßnahmen bleibt dem Eigentümer überlassen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Wohnungseigentümer kann von den übrigen Wohnungseigentümern nicht dazu verpflichtet werden, gegenüber seinem Mieter die Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen; der Anspruch richtet sich auf Unterlassung unzulässiger Belästigungen.

2

Ein Unterlassungsanspruch der nachbarlichen Gemeinschaft gegen störende Nutzung ergibt sich aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB und §§ 14 Nr. 1, 2 WEG.

3

Die Unterlassungspflicht des Wohnungseigentümers ist nach § 890 ZPO vollstreckbar; im Vollstreckungsverfahren ist zu prüfen, ob er als mittelbarer Störer nicht alles Zumutbare unternommen hat.

4

Eine Verpflichtung zur Kündigung kommt nur in Betracht, wenn sie die einzige geeignete Maßnahme zur Beseitigung der Störungen ist; die Wahl der zur Durchsetzung geeigneten Maßnahmen obliegt grundsätzlich dem Eigentümer.

Wohnungseigentümer nicht zur Kündigung des Mieters verpflichtbar — Themis