Anfechtbarkeit auflagenabhängiger Zwischenverfügung zur Akteneinsicht
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Eine Zwischenverfügung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Akteneinsicht an die Erfüllung bestimmter Auflagen knüpft, ist als selbständige Verfügung im Sinne des § 19 FGG anfechtbar.
Liegt in einer Auflage die deutliche und verbindliche Ankündigung, das Gesuch bei Nichterfüllung nicht zu stattzugeben, so erhält die Auflage den Charakter einer anfechtbaren Zwischenverfügung (mittelbare Zurückweisung).
Die Gewährung von Akteneinsicht nach § 34 Abs. 1 FGG ist Ermessen des Gerichts; dieses hat die berechtigten Einsichtsinteressen gegen schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen und das informelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten abzuwägen.
Die Beschwerdeinstanz darf nur dann selbst in der Sache entscheiden, wenn bei Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint; ist dies nicht der Fall, ist an die Tatsacheninstanz zurückzuverweisen.