Fristlose Kündigung des Verwaltervertrags wegen Abrechnungsverzug bestätigt
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrages ist gerechtfertigt, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaft nachhaltig gestört ist.
Ein Vertrauensverlust kann sich nicht nur aus einzelnen schweren Pflichtverletzungen, sondern auch aus einer Vielzahl und der Dauer von Verfehlungen ergeben, die in ihrer Gesamtheit zur Kündigung berechtigen.
Die wiederholte Verzögerung oder Nichtvorlage von Jahresabrechnungen trotz vorheriger Ankündigung und Kenntnis der Vorgeschichte kann das erforderliche Vertrauen der Eigentümergemeinschaft zerstören.
In Wohnungseigentumsverfahren trägt die unterlegene Partei die Gerichtskosten; die Erstattung außergerichtlicher Kosten an die obsiegende Partei findet regelmäßig nicht statt (vgl. § 47 WEG).