Treffer

Fristlose Kündigung des Verwaltervertrags wegen Abrechnungsverzug bestätigt

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Antragsgegner kündigten in der Eigentümerversammlung fristlos den Verwalter wegen fehlender Jahresabrechnungen und weiterer Pflichtverletzungen; die Verwalterin beantragte die Nichtigkeit des Beschlusses. Das OLG Köln gab der sofortigen weiteren Beschwerde der Antragsgegner statt und wies den Nichtigkeitsantrag zurück. Es sei eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses nachweisbar, weil wiederholte Verzögerungen und die Nichtvorlage ordnungsgemäßer Abrechnungen das Vertrauen zerstören.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrages ist gerechtfertigt, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaft nachhaltig gestört ist.

2

Ein Vertrauensverlust kann sich nicht nur aus einzelnen schweren Pflichtverletzungen, sondern auch aus einer Vielzahl und der Dauer von Verfehlungen ergeben, die in ihrer Gesamtheit zur Kündigung berechtigen.

3

Die wiederholte Verzögerung oder Nichtvorlage von Jahresabrechnungen trotz vorheriger Ankündigung und Kenntnis der Vorgeschichte kann das erforderliche Vertrauen der Eigentümergemeinschaft zerstören.

4

In Wohnungseigentumsverfahren trägt die unterlegene Partei die Gerichtskosten; die Erstattung außergerichtlicher Kosten an die obsiegende Partei findet regelmäßig nicht statt (vgl. § 47 WEG).

Fristlose Kündigung des Verwaltervertrags wegen Abrechnungsverzug bestätigt — Themis