Verkehrsunfall beim Rückwärtsfahren: Haftungsquote 2/3 zu 1/3 und Werkstattverweisung
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Wer aus einem Grundstück auf die Fahrbahn einfährt und dabei rückwärts fährt, muss nach § 10 StVO und § 9 Abs. 5 StVO äußerste Sorgfalt walten lassen und jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen.
Auch ein im fließenden Verkehr befindlicher Fahrzeugführer unterliegt beim Rückwärtsfahren zum Einparken den gesteigerten Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO und muss den Gefahrraum hinter dem Fahrzeug freihalten; ein Vorrang gegenüber Ausfahrenden entbindet hiervon nicht.
Bei der Haftungsabwägung nach §§ 7, 17 StVG sind beiderseitige Verstöße gegen gesteigerte Sorgfaltspflichten zu gewichten; ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO kann einen erheblichen Mitverursachungsanteil begründen.
Bei fiktiver Abrechnung von Reparaturkosten kann der Schädiger den Geschädigten im Rahmen von § 254 Abs. 2 BGB auf eine mühelos zugängliche freie Fachwerkstatt verweisen, wenn deren Reparatur qualitativ gleichwertig ist und die Inanspruchnahme nicht unzumutbar ist.
Substantiierter Vortrag zur Gleichwertigkeit der benannten freien Fachwerkstatt und zur Zugänglichkeit (z.B. Hol- und Bringservice) ist nicht durch pauschales Bestreiten zu entkräften; neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind in der Berufung nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen.