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Berufung zurückgewiesen: Schadensersatz wegen Verletzung einer Kapitalgarantie

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Der Kläger verlangt Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückübertragung erworbener Aktien wegen Verletzung einer in den Vertragsbedingungen erteilten Kapitalgarantie. Das Landgericht bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung und verurteilt die Beklagte zur Rückzahlung, Verzinsung und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Entscheidungsbegründend waren unzureichende Rückstellungen, Treuwidrigkeit der Einwendung der Beklagten und die dadurch zerstörte Vertrauensbasis.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine vertraglich übernommene Kapitalgarantie verpflichtet den Garantiegeber, für den Kapitalerhalt zu sorgen; verletzt er diese Pflicht schuldhaft, steht dem Anleger Schadensersatz statt der Leistung Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Wertpapiere zu.

2

Wer eine umfassende Kapitalgarantie abgibt, hat hierfür ausreichende Rückstellungen zu bilden; die Pflicht zur Bildung entsprechender Rücklagen folgt aus der Garantieerklärung und ist unabhängig von handels- oder steuerlichen Prüfungsbefunden.

3

Die Berufung auf fehlende Vertragstreue des Vertragspartners ist nach § 242 BGB ausgeschlossen, wenn der Garantiegeber durch eigenes Verhalten die Zumutbarkeit weiterer Vertragstreue in sachlicher Weise in Frage gestellt hat.

4

Bei nachhaltiger Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch den Garantiegeber ist eine vorherige Fristsetzung zur Leistungserbringung entbehrlich; der Geschädigte kann unmittelbar Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

5

Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind nach § 249 BGB zu ersetzen, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wegen der Pflichtverletzung und der komplexen Sach- und Rechtslage erforderlich war.

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