Treffer

Fortbestand des Geschäftsführervertrags bis 31.10.2006 durch analoge Anwendung des § 622 Abs.2 Nr.5 BGB

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Der nicht beteiligte GmbH‑Geschäftsführer klagte auf Feststellung, dass die Gesellschafterkündigung vom 12.05.2006 erst zum 31.10.2006 wirksam wird und auf Auszahlung von Lohn für Juli 2006. Zentral war die Frage, ob die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs.2 Nr.5 BGB analog auf fremde Geschäftsführer anwendbar sind. Das Landgericht bejahte die Analogie, verurteilte zur Zahlung und gewährte Verzugszinsen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs.2 Nr.5 BGB sind auf Geschäftsführerdienstverträge von nicht beteiligten GmbH‑Geschäftsführern analog anwendbar.

2

Die analoge Anwendbarkeit folgt, weil die Gründe für die bisherige Rechtsprechung zur analogen Anwendung auch nach der Gesetzesänderung fortbestehen.

3

Die durch § 622 Abs.2 BGB geregelte verlängerte Kündigungsfrist kann einzelvertraglich nicht abgekürzt werden.

4

Ein Geschäftsführer, dessen Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, hat Anspruch auf Vergütung bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung.

5

Ansprüche auf Verzugszinsen gegen den Arbeitgeber richten sich nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 286, 288 BGB).

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