Haftungsbegrenzung bei Falschbetankung: Unwirksamkeit widersprüchlicher Klausel im Übergabeprotokoll
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Eine inhalts- oder bezugsunklare Verweisung in einem Übergabeprotokoll auf bestimmte Regelungen der AGB ist nach § 5 AGBG unbeachtlich und geht zu Lasten des Verwenders.
Eine Klausel in einem Übergabeprotokoll, die eine Haftungserweiterung gegenüber der vertraglich vereinbarten Regelung bewirken soll, ist nach § 3 AGBG unwirksam, wenn sie für den Vertragspartner überraschend ist.
Unklarheiten in Vertragsdokumenten und AGB trägt der Verwender; eine wirksame vertragliche Haftungsbegrenzung bleibt bestehen, wenn entgegenstehende Nachtragsregelungen wegen Unklarheit oder Überraschung nicht gelten.
Bei widersprüchlichen Formularbestimmungen gilt die klar geregelte Haftungsbeschränkung des Hauptvertrags, sofern ergänzende Bestimmungen im Protokoll unbeachtlich sind.