Treffer

Haftungsbegrenzung bei Falschbetankung: Unwirksamkeit widersprüchlicher Klausel im Übergabeprotokoll

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen Falschbetankung eines Mietfahrzeugs; der Beklagte beruft sich auf eine Haftungsbegrenzung auf 650,- DM. Strittig war, ob eine Klausel im Übergabeprotokoll diese Begrenzung erweitert, obwohl sie auf nicht eindeutig zuordnungsbare AGB verweist. Das Landgericht hält die Verweisung für unklar (§5 AGBG) und die Haftungserweiterung wegen Überraschung (§3 AGBG) für unwirksam. Daher bleibt die vertragliche Haftungsbegrenzung bestehen und die Klage, soweit nicht rechtskräftig entschieden, wird abgewiesen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine inhalts- oder bezugsunklare Verweisung in einem Übergabeprotokoll auf bestimmte Regelungen der AGB ist nach § 5 AGBG unbeachtlich und geht zu Lasten des Verwenders.

2

Eine Klausel in einem Übergabeprotokoll, die eine Haftungserweiterung gegenüber der vertraglich vereinbarten Regelung bewirken soll, ist nach § 3 AGBG unwirksam, wenn sie für den Vertragspartner überraschend ist.

3

Unklarheiten in Vertragsdokumenten und AGB trägt der Verwender; eine wirksame vertragliche Haftungsbegrenzung bleibt bestehen, wenn entgegenstehende Nachtragsregelungen wegen Unklarheit oder Überraschung nicht gelten.

4

Bei widersprüchlichen Formularbestimmungen gilt die klar geregelte Haftungsbeschränkung des Hauptvertrags, sofern ergänzende Bestimmungen im Protokoll unbeachtlich sind.

Haftungsbegrenzung bei Falschbetankung: Unwirksamkeit widersprüchlicher Klausel im Übergabeprotokoll — Themis