Treffer

Öffentliches Ausstellen kinderpornografischer Dateien in Tauschbörse – Berufung verworfen

Rechtsgebiet
Strafrecht
Quelle
Der Angeklagte wandte sich mit der Berufung gegen seine Verurteilung wegen öffentlichen Ausstellens kinderpornografischer Schriften über eine Internet-Tauschbörse. Streitpunkt war u.a., ob ihm die Freigabe der Dateien und deren kinderpornografischer Inhalt nachweisbar waren und ob die Ermittlungen (Abruf der Dateien, Provider-Auskunft zu dynamischer IP) rechtmäßig erfolgten. Das Landgericht bestätigte die Tat und hielt die Identifizierung sowie die Beweiserhebung für verwertbar; eine verdeckte Online-Durchsuchung liege nicht vor. Die Berufung wurde mit Maßgabe verworfen; es blieb bei 6 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bereitstellen kinderpornografischer Dateien in einem für andere Nutzer freigegebenen Ordner einer Peer-to-Peer-Tauschbörse erfüllt den Tatbestand des öffentlichen Ausstellens kinderpornografischer Schriften (§ 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB), wenn der Täter die Zugriffsmöglichkeit anderer zumindest billigend in Kauf nimmt.

2

Das Herunterladen bzw. Inaugenscheinnahmen von in einer Tauschbörse öffentlich zugänglichen Dateien durch Ermittlungsbehörden stellt keine verdeckte Online-Durchsuchung dar und ist als Ermittlungsmaßnahme grundsätzlich zulässig.

3

Die Abfrage des Anschlussinhabers zu einer zu einem bestimmten Zeitpunkt vergebenen dynamischen IP-Adresse betrifft Bestandsdaten i.S.d. TKG; der Provider ist zur Auskunft nach § 113 Abs. 1 TKG i.V.m. §§ 95, 111 TKG verpflichtet, ohne dass es hierfür eines richterlichen Beschlusses bedarf.

4

Die Tatbestände des Sichverschaffens und Besitzes kinderpornografischer Schriften treten hinter dem Tatbestand des öffentlichen Ausstellens nach § 184b Abs. 1 StGB zurück, wenn das Ausstellen den maßgeblichen Unrechtsgehalt prägt.

5

Bei der Prüfung des Vorsatzes kann aus Dateinamen, Installations- und Konfigurationshinweisen einer Tauschbörsensoftware sowie dem Vorhandensein weiterer einschlägig benannter Dateien auf eine Kenntnis bzw. ein zumindest bedingtes Wissen über Inhalt und Freigabe geschlossen werden.

Öffentliches Ausstellen kinderpornografischer Dateien in Tauschbörse – Berufung verworfen — Themis