Rechtsbeschwerde: Freispruch wegen fehlender Grundlage für Leinen- und Maulkorbpflicht
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
Abstrakte Rechtssätze
Verordnungsermächtigungen zur Gefahrenabwehr dürfen nur solche Eingriffe vorsehen, die durch eine in tatsächlicher Hinsicht hinreichend abgesicherte Prognose einer abstrakten Gefahr gedeckt sind; fehlt diese Grundlage, sind die entsprechenden Verordnungsbestimmungen nichtig.
Kommunale Generalklauseln, die einen pauschalen Leinenzwang ohne Differenzierung nach Hunderasse, Größe oder zeitlichen Ausnahmen für das gesamte Gemeindegebiet vorsehen, sind unverhältnismäßig und verletzen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot.
Eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit setzt das Vorliegen einer wirksamen gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Grundlage voraus; fehlt eine solche Grundlage, ist eine Verurteilung ausgeschlossen.
Die Anordnung von Maulkorb- oder gleichstehenden Sicherungspflichten durch Rechtsverordnung bedarf einer klaren und die Eingriffsintensität tragenden Ermächtigungsgrundlage sowie einer angemessenen Differenzierung nach Gefährdungskriterien.