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Beschwerde: Eintragung der Auflösung einer Partnerschaft trotz Vermögensübertragung zulässig

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Die Gesellschafter beantragten notariell die Eintragung der Auflösung ihrer Partnerschaft und die Übertragung des Vermögens auf eine andere Partnerschaft; das Amtsgericht verweigerte die Eintragung. Das Landgericht hob den Beschluss auf und wies das Amtsgericht an, seine Bedenken zurückzunehmen. Die Anmeldung erfülle die Formerfordernisse nach § 9 PartGG i.V.m. § 143 HGB. Eine Vermögensübertragung ohne Liquidation steht der Eintragung nicht entgegen und verletzt § 1 PartGG nicht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Anmeldung der Auflösung einer Partnerschaft zur Eintragung ins Partnerschaftsregister setzt die Anmeldung durch sämtliche Gesellschafter in der gehörigen Form voraus.

2

Die Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf eine andere Partnerschaft und die gleichzeitige Beendigung der Partnerschaft ohne Liquidation ist grundsätzlich zulässig und steht der Eintragung der Auflösung nicht entgegen.

3

Ein Verstoß gegen § 1 PartGG (nur natürliche Personen als Partner) liegt nicht bereits deshalb vor, weil Vermögen auf eine andere Partnerschaft übertragen wird; maßgeblich ist, dass dadurch nicht die Fortführung der Partnerschaft durch nichtnatürliche Personen bewirkt wird.

4

Ein gerichtlicher Eintragungsvorbehalt ist nicht zu begründen, wenn die formellen Voraussetzungen der Anmeldung vorliegen und keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit der Auflösung bestehen.

Beschwerde: Eintragung der Auflösung einer Partnerschaft trotz Vermögensübertragung zulässig — Themis