Beschwerde: Eintragung der Auflösung einer Partnerschaft trotz Vermögensübertragung zulässig
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Anmeldung der Auflösung einer Partnerschaft zur Eintragung ins Partnerschaftsregister setzt die Anmeldung durch sämtliche Gesellschafter in der gehörigen Form voraus.
Die Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf eine andere Partnerschaft und die gleichzeitige Beendigung der Partnerschaft ohne Liquidation ist grundsätzlich zulässig und steht der Eintragung der Auflösung nicht entgegen.
Ein Verstoß gegen § 1 PartGG (nur natürliche Personen als Partner) liegt nicht bereits deshalb vor, weil Vermögen auf eine andere Partnerschaft übertragen wird; maßgeblich ist, dass dadurch nicht die Fortführung der Partnerschaft durch nichtnatürliche Personen bewirkt wird.
Ein gerichtlicher Eintragungsvorbehalt ist nicht zu begründen, wenn die formellen Voraussetzungen der Anmeldung vorliegen und keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit der Auflösung bestehen.