EP-Verletzung „WaveCel“-Skihelme: Unterlassung, Rückruf, Auskunft, Vernichtung
- Rechtsgebiet
- Gewerblicher Rechtsschutz
Abstrakte Rechtssätze
Ein Bestreiten mit Nichtwissen zur Aktivlegitimation durch eine vorgelegte Lizenz- und Abtretungsurkunde ist unbeachtlich, wenn es trotz substantiierten Vortrags ohne greifbare Anknüpfungstatsachen erfolgt.
Eine im Patentanspruch verwendete „Anordnung“ energieabsorbierender Zellen erfasst jede Verbindung von Zellen zu einem energieabsorbierenden Material und ist nicht auf eine flächige, dreidimensionale Struktur festgelegt.
Der patentrechtliche Begriff der „Röhre“ als hohle Struktur erfordert keine einstückige, durchgehend eigenständige Seitenwand; eine Röhre kann Seitenwände teilweise mit benachbarten Röhren teilen, solange jedenfalls eine Seitenwandverbindung im Sinne des Anspruchs vorliegt.
Die Anforderung „Dicke der Seitenwand < 0,5 mm“ bezieht sich auf die Seitenwand der Röhre; klebstoffbedingte Verbindungsbereiche, die keine Seitenwand der betreffenden Röhre darstellen, sind dafür nicht maßgeblich.
Eine Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits nach § 148 ZPO kommt nur in Betracht, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent im Nichtigkeitsverfahren vernichtet wird.