Berufung: Verwalterbestellung ohne Festlegung von Laufzeit und Vergütung unwirksam
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines Verwalters ist unwirksam, wenn wesentliche Eckdaten des Verwaltervertrags, insbesondere Laufzeit und Vergütung, nicht festgelegt werden.
Die Trennung von Beschluss über die Bestellung und Abschluss des Verwaltervertrags verdrängt nicht die Pflicht, bei der Bestellung zumindest die grundlegenden Vertragsparameter zu regeln.
Erweist sich eine Entscheidung der Vorinstanz als auf einem Rechtsfehler beruhend und rechtfertigen die vom Berufungsgericht zu berücksichtigenden Tatsachen eine abweichende Entscheidung, liegt ein Rechtsfehler i.S.v. §546 ZPO vor.
Bei Abwägung des bisherigen Sach- und Streitstandes kann nach §91a ZPO billigem Ermessen entsprechend angeordnet werden, die Prozesskosten demjenigen aufzuerlegen, dessen Beschluss dem Grunde nach rechtsfehlerhaft war.