Berufung abgewiesen: Apothekenklausel in AVB wirksam – keine Erstattung der AHIT-Laborkosten
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Eine Klausel in den AVB der privaten Krankenversicherung, die die Erstattung auf in Apotheken vertriebene Arzneimittel beschränkt (Apothekenklausel), ist grundsätzlich zulässig und stellt eine zulässige Bestimmung der Leistungsgrenzen dar.
Eine Beschränkung der Erstattung auf apothekenbezogene Arzneimittel gefährdet den Zweck des Krankenversicherungsvertrags nicht im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG, da der Versicherer berechtigte Interessen an Kalkulierbarkeit der Kosten und an rationalen Erstattungsmaßstäben hat.
Die Versagung der Kostenerstattung für außerhalb der Apotheken bezogene Medikamente ist durch das Fehlen eines Zulassungs‑/Registrierungsverfahrens und damit verbundener Qualitätskontrollen (AMG) gerechtfertigt.
Die Apothekenklausel ist von einer auf wissenschaftliche Anerkennung abstellenden Klausel (sog. Wissenschaftsklausel) zu unterscheiden und schränkt die Erstattungsfähigkeit nicht automatisch auf wissenschaftlich anerkannte Arzneimittel ein.