Teilweise Zahlungspflicht der Länder und eines Beklagten für Schadensersatz
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Die Kläger forderten Schadensersatz und Zinsen von den beklagten Ländern und einer weiteren Beklagten aus einem Polizeieinsatz. Das Landgericht verurteilte die Länder als Gesamtschuldner und die Beklagte zur Zahlung konkreter Geldbeträge nebst 4 % Zinsen; weitergehende Klageanträge wurden abgewiesen. Die Kosten wurden anteilig verteilt; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar mit Möglichkeiten zur Abwendung durch Sicherheitsleistung.
Abstrakte Rechtssätze
1
Bei Feststellung von Haftung kann das Gericht mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von Geldbeträgen verurteilen.
2
Bei teilweiser Begründetheit der Klage sind die bewiesenen bzw. substantiiert geltend gemachten Beträge zuzusprechen und nicht substantiiert geforderte Ansprüche abzuweisen.
3
Das Gericht kann die Verteilung der außergerichtlichen Kosten anteilig nach dem Grad der Verantwortung und dem Prozessverhalten bestimmen.
4
Ein Zivilurteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden; zur Abwendung der Zwangsvollstreckung dürfen Sicherheitsleistungen oder selbstschuldnerische Bürgschaften in angemessener Höhe angeordnet werden.