Freistellung von Rechtsanwaltskosten aus Kündigungsschutzklage gegen Versicherer
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Ein Versicherer ist zur Freistellung von Rechtsanwaltskosten aus einem arbeitsgerichtlichen Verfahren verpflichtet, wenn sich die Verpflichtung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag ergibt.
Das Stellen eines Weiterbeschäftigungsantrags neben der Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung stellt regelmäßig keine Obliegenheitsverletzung des Versicherten dar, wenn diese Vorgehensweise in der arbeitsgerichtlichen Praxis üblich und nicht unvernünftig ist.
Bei der Prüfung einer Obliegenheitsverletzung sind die Üblichkeit des prozessualen Vorgehens und prozesstaktische Erwägungen zugunsten des Versicherten zu berücksichtigen.
Entscheidungen über Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit richten sich nach den einschlägigen Vorschriften der ZPO (insb. §§ 91, 708 Ziff. 11, 711, 713 ZPO).