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Freistellung von Rechtsanwaltskosten aus Kündigungsschutzklage gegen Versicherer

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Die Klägerin verlangt Freistellung von Anwaltskosten, die im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren entstanden sind. Das Amtsgericht Dortmund gibt der Klage statt und verurteilt die Beklagte zur Kostenübernahme aus dem Versicherungsvertrag. Das Gericht entscheidet, dass die Stellung eines Weiterbeschäftigungsantrags neben der Klage keine Obliegenheitsverletzung darstellt, da dies in der arbeitsgerichtlichen Praxis üblich und prozesstaktisch gerechtfertigt ist. Die prozessualen Entscheidungen stützt das Gericht auf die einschlägigen ZPO‑Vorschriften.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Versicherer ist zur Freistellung von Rechtsanwaltskosten aus einem arbeitsgerichtlichen Verfahren verpflichtet, wenn sich die Verpflichtung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag ergibt.

2

Das Stellen eines Weiterbeschäftigungsantrags neben der Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung stellt regelmäßig keine Obliegenheitsverletzung des Versicherten dar, wenn diese Vorgehensweise in der arbeitsgerichtlichen Praxis üblich und nicht unvernünftig ist.

3

Bei der Prüfung einer Obliegenheitsverletzung sind die Üblichkeit des prozessualen Vorgehens und prozesstaktische Erwägungen zugunsten des Versicherten zu berücksichtigen.

4

Entscheidungen über Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit richten sich nach den einschlägigen Vorschriften der ZPO (insb. §§ 91, 708 Ziff. 11, 711, 713 ZPO).

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