Treffer

Schadensersatz nach Verkehrsunfall (StVG/BGB/VVG) stattgegeben

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Der Kläger klagt auf Schadensersatz wegen eines Zusammenstoßes beim Rangieren. Das Amtsgericht hat die Klage als begründet anerkannt und den Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Reparaturkosten, Zinsen und außergerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. Die Beweiswürdigung stützt sich vorrangig auf die glaubhafte Zeugenaussage einer unbeteiligten Dritten und das Sachverständigengutachten. Zusätzlich wurde die Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsausfall und weiteren reparaturbedingten Mehrkosten festgestellt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei einer Kollision beim Rangieren begründet eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht nach §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. deliktischen Ansprüchen nach §§ 823, 249 ff. BGB einen Schadenersatzanspruch.

2

Eine unbeteiligte, schlüssige und widerspruchsfreie Zeugenaussage kann für die Überzeugungsbildung des Gerichts ausreichend sein und den Anknüpfungspunkt für Haftung bilden.

3

Das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung (§ 286 Abs. 1 ZPO); eine von allen Zweifeln freie Überzeugung ist nicht erforderlich, ein für das praktische Leben brauchbarer Gewissheitsgrad genügt.

4

Wird die Höhe des geltend gemachten Schadens von den Beklagten nicht substantiiert bestritten, ist der vom Kläger vorgetragene Schadensumfang zugrunde zu legen.

5

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen und Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten zu zahlen; künftige reparaturbedingte Mehrkosten, Umsatzsteuer und Nutzungsausfall können durch Feststellungsurteil gesichert werden.

Schadensersatz nach Verkehrsunfall (StVG/BGB/VVG) stattgegeben — Themis