Treffer

Fertighausvertrag: 10%-Pauschale nach Kündigung wirksam; kein Widerruf bei Ratenzahlung

Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Nach Kündigung eines Vertrages über die schlüsselfertige Errichtung eines Fertighauses verlangte die Unternehmerin eine pauschalierte Vergütung von 10% der Auftragssumme. Das OLG bejahte den Vertragsschluss und wertete eine als fristlose Kündigung erklärte Beendigung mangels wichtigen Grundes als freie Kündigung mit Vergütungsanspruch nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B/§ 649 BGB. Die AGB-Klausel zur 10%-Pauschalierung hielt der Inhaltskontrolle stand. Ein in der Berufung erklärter Widerruf wurde mangels Anwendbarkeit der §§ 505, 499 ff. BGB auf den Fertighaus-Werkvertrag verneint; die Berufung blieb erfolglos.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Vertragsbestätigung, die vom ursprünglichen Angebot in wesentlichen Punkten abweicht, gilt als neues Angebot (§ 150 Abs. 1 BGB) und kann durch schlüssiges Verhalten angenommen werden.

2

Eine als außerordentliche Kündigung erklärte Beendigung kann bei fehlendem wichtigen Grund als freie Kündigung des Auftraggebers auszulegen bzw. umzudeuten sein, wenn erkennbar ist, dass der Vertrag unabhängig vom behaupteten Kündigungsgrund beendet werden soll.

3

Kündigt der Auftraggeber ohne einen vom Unternehmer zu vertretenden wichtigen Grund, kann der Unternehmer die vereinbarte Vergütung nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B bzw. § 649 Satz 2 BGB verlangen.

4

Eine AGB-Klausel, die für den Fall einer vom Unternehmer nicht zu vertretenden Kündigung eine pauschalierte Vergütung von 10% der Gesamtvergütung vorsieht und dem Besteller den Nachweis einer geringeren Belastung eröffnet, kann bei Fertighausverträgen wirksam sein.

5

Das Widerrufsrecht nach § 505 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt einen Kaufvertrag (Ratenlieferungsvertrag) voraus und ist auf Werkverträge über die Errichtung eines Fertighauses weder unmittelbar noch analog anwendbar; ein Teilzahlungsgeschäft nach § 499 Abs. 2 BGB erfordert einen entgeltlichen Zahlungsaufschub, der bei reinen Abschlagszahlungen regelmäßig fehlt.

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