Treffer

Berufung der Beklagten zu 1) zurückgewiesen – Kosten als Gesamtschuldner, vorläufig vollstreckbar

Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. August 2002 wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen. Das erstinstanzliche Urteil bleibt damit bestätigt. Den Beklagten wurden die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner auferlegt, soweit nicht bereits durch ein Teilurteil entschieden. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung einer Berufung führt zur Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils in der angefochtenen Streitigkeit.

2

Das Berufungsgericht kann die Kosten des Berufungsverfahrens den unterlegenen Parteien auferlegen; bei mehreren Beteiligten ist eine gesamtschuldnerische Kostenauferlegung zulässig.

3

Ein Urteil kann vom Berufungsgericht zur vorläufigen Vollstreckbarkeit erklärt werden.

4

Bestehende Teilurteile über Kostenfragen bleiben maßgeblich; ergänzende Kostenentscheidungen betreffen nur die noch offenen Kostenpunkte.

Berufung der Beklagten zu 1) zurückgewiesen – Kosten als Gesamtschuldner, vorläufig vollstreckbar — Themis