Treffer

SGB II: Erstattung nach endgültiger Festsetzung bei selbständigem Einkommen (05–12/2010)

Rechtsgebiet
Sozialrecht
Quelle
Die Kläger wandten sich gegen Erstattungsforderungen nach abschließender Festsetzung zuvor vorläufig bewilligter SGB‑II‑Leistungen für 05–12/2010 und begehrten zudem höhere Leistungen für 2009/2010. Das LSG hielt die Klage teils für unzulässig (u.a. fehlendes Vorverfahren/Fristversäumnis) und bestätigte im Übrigen die vom SG belassenen Erstattungsbeträge. Bei endgültiger Festsetzung sind überzahlte vorläufige Leistungen nach § 40 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 3 SGB III zu erstatten; Vertrauensschutz spielt in der reinen Erstattungsentscheidung keine Rolle. Das Einkommen aus Selbständigkeit ist nach Alg II‑V periodisiert und nach § 9 Abs. 2 SGB II auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach Bedarfsanteilen zu verteilen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird eine vorläufige SGB‑II‑Bewilligung abschließend festgesetzt, sind die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen nach § 40 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 3 SGB III zu erstatten, soweit der Anspruch geringer ausfällt.

2

Vertrauensschutz- oder Ermessenserwägungen sind im Rahmen der bloßen Erstattungsentscheidung nach abschließender Festsetzung nicht zu berücksichtigen.

3

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist nach § 3 Alg II‑V aus dem Gesamteinkommen des Bewilligungszeitraums zu ermitteln und anteilig auf die Monate des Bewilligungszeitraums zu verteilen; maßgeblich sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften.

4

Ergeht ein Bescheid im Klageverfahren bereits aufgehoben und fehlt ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, ist die Klage insoweit unzulässig.

5

Ein Schreiben, das lediglich die Weitergabe von Unterlagen zur Prüfung ankündigt und ggf. Klageerhebung in Aussicht stellt, ist nicht als Widerspruch auszulegen; fehlt das Vorverfahren und ist eine Umdeutung in einen Widerspruch wegen Fristablaufs offensichtlich ausgeschlossen, ist die Klage unzulässig.

SGB II: Erstattung nach endgültiger Festsetzung bei selbständigem Einkommen (05–12/2010) — Themis