Treffer

SGB II: Kein Dreimonatsausschluss beim Ehegattennachzug zu Deutschen (§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1)

Rechtsgebiet
Sozialrecht
Quelle
Der beklagte Leistungsträger wandte sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von Alg II an einen algerischen Staatsangehörigen nach dessen Einreise zum Familiennachzug zu seiner deutschen Ehefrau. Streitpunkt war, ob der dreimonatige Leistungsausschluss für Ausländer nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II greift. Das LSG NRW verneinte dies für den Nachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einem deutschen Ehegatten und bestätigte einen Anspruch auf Regelleistung sowie anteilige KdU im Zeitraum 14.02.–02.05.2010. Maßgeblich seien Wortlaut, Systematik, Zweck und Gesetzesmaterialien sowie der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG).

Abstrakte Rechtssätze

1

Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II erfasst nicht den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem deutschen Staatsangehörigen zum Zweck der Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft.

2

§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II differenziert zwischen Ausländern mit eigenständigem Aufenthaltsrecht und solchen, deren Aufenthaltsrecht allein aus dem Familienstatus abgeleitet ist; ein genereller Dreimonatsausschluss für alle nicht privilegierten Ausländer lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen.

3

Systematische und teleologische Erwägungen unter Einbeziehung des familiennachzugsrechtlichen Konzepts des § 28 AufenthG sprechen gegen einen Ausschluss vom SGB-II-Leistungssystem unmittelbar nach Einreise zum Ehegattennachzug.

4

Bei der Auslegung des Leistungsausschlusses ist die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG zu berücksichtigen, wonach die gemeinsame Lebensführung im Bundesgebiet besonderen Schutz genießt und nicht durch fiskalisch motivierte Leistungsausschlüsse unterlaufen werden darf.

5

Erwerbsfähigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 SGB II liegt auch vor, wenn die Ausübung einer Beschäftigung aufenthaltsrechtlich gestattet werden kann bzw. gestattet ist; ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis ist hierfür nicht erforderlich.

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