SGB II: Kein Dreimonatsausschluss beim Ehegattennachzug zu Deutschen (§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1)
- Rechtsgebiet
- Sozialrecht
Abstrakte Rechtssätze
Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II erfasst nicht den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem deutschen Staatsangehörigen zum Zweck der Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft.
§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II differenziert zwischen Ausländern mit eigenständigem Aufenthaltsrecht und solchen, deren Aufenthaltsrecht allein aus dem Familienstatus abgeleitet ist; ein genereller Dreimonatsausschluss für alle nicht privilegierten Ausländer lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen.
Systematische und teleologische Erwägungen unter Einbeziehung des familiennachzugsrechtlichen Konzepts des § 28 AufenthG sprechen gegen einen Ausschluss vom SGB-II-Leistungssystem unmittelbar nach Einreise zum Ehegattennachzug.
Bei der Auslegung des Leistungsausschlusses ist die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG zu berücksichtigen, wonach die gemeinsame Lebensführung im Bundesgebiet besonderen Schutz genießt und nicht durch fiskalisch motivierte Leistungsausschlüsse unterlaufen werden darf.
Erwerbsfähigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 SGB II liegt auch vor, wenn die Ausübung einer Beschäftigung aufenthaltsrechtlich gestattet werden kann bzw. gestattet ist; ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis ist hierfür nicht erforderlich.