Beschwerde gegen SGB II-Festsetzung und PKH-Ablehnung zurückgewiesen
- Rechtsgebiet
- Sozialrecht
Abstrakte Rechtssätze
Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit sind die als Betriebseinnahmen tatsächlich im Bewilligungszeitraum zugeflossenen Einnahmen zugrunde zu legen; für jeden Monat ist der anteilige Monatsbetrag durch Durchschnittsbildung aus dem Gesamteinkommen des Bewilligungszeitraums zu ermitteln.
Die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit nach § 30 SGB II sind auf das ermittelte Einkommen anzurechnen und mindern somit das anrechenbare Einkommen bei der Leistungsberechnung.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren setzt hinreichende Erfolgsaussichten der Klage voraus (§ 73a Abs. 1 SGG i.V.m. § 114 ZPO).
Zur Ermittlung des Einkommens kann die Behörde die vom Steuerpflichtigen vorgelegte abschließende Einnahmen-/Überschussrechnung und steuerberaterliche Unterlagen auswerten; aus solchen Ergebnissen ableitbare Betriebsergebnisse können Grundlage für Leistungsfestsetzungen und Erstattungsansprüche sein.