Treffer

Arbeitsunfall: Starkes Abbremsen ohne Kollision begründet keine Unfallfolgen

Rechtsgebiet
Sozialrecht
Quelle
Der Kläger begehrte die Anerkennung eines Ereignisses beim Postzustellen (starkes Abbremsen am 03.08.2021) als Arbeitsunfall. Streitentscheidend war, ob das Ereignis einen Gesundheitserstschaden an HWS, Knie oder Schulter verursacht hat. Das LSG hat die Berufung zurückgewiesen, weil sich unfallbedingte Gesundheitsschäden nicht im Vollbeweis feststellen ließen und die feststellbaren Befunde degenerativ waren. Zudem war der geschilderte Bremsvorgang (unter 30 km/h, ohne Kollision) nach medizinisch-wissenschaftlichen Maßstäben nicht geeignet, substantielle HWS-Verletzungen zu verursachen; Knie- und Schulterbeschwerden traten erst deutlich später auf.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII setzt neben einer versicherten Tätigkeit und einem Unfallereignis den Vollbeweis eines Gesundheitserstschadens voraus.

2

Für die anspruchsbegründenden Tatsachen (u.a. Unfallereignis und Gesundheitsschaden) ist Vollbeweis erforderlich; für die Ursachenzusammenhänge genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht bloße Möglichkeit.

3

Fehlen in zeitnaher Bildgebung Hinweise auf eine unfallbedingte Substanzschädigung und sprechen Unfallmechanik sowie Befundlage für degenerative Veränderungen, ist ein unfallbedingter Gesundheitserstschaden nicht nachgewiesen.

4

Ein bewusstes starkes Abbremsen bei niedriger Geschwindigkeit ohne Kollision ist nach aktuellem medizinisch-wissenschaftlichem Erkenntnisstand regelmäßig nicht geeignet, eine substantielle Verletzung der Halswirbelsäule zu verursachen.

5

Treten Beschwerden an weiteren Körperregionen erstmals mit erheblicher zeitlicher Latenz auf und sind die objektiven Befunde degenerativ, spricht dies gegen die Unfallursächlichkeit des geltend gemachten Ereignisses.

Arbeitsunfall: Starkes Abbremsen ohne Kollision begründet keine Unfallfolgen — Themis