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Ablehnung einstweiliger Anordnungen gegen Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes

Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Quelle
Mehrere Eilanträge gegen das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes wurden durch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29.12.2020 abgelehnt. Die Tenorentscheidung verweist auf die Ablehnung der einstweiligen Anordnungen; die ausführliche Begründung wird gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt. Damit wurde vorläufiger Rechtsschutz nicht gewährt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen (Eilanträge) durch Beschluss ablehnen.

2

Die schriftliche Begründung einer Ablehnungsentscheidung kann gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt werden.

3

Eilanträge gegen das Inkrafttreten von Gesetzesbestimmungen sind beim Bundesverfassungsgericht zulässige Verfahrensgegenstände des vorläufigen Rechtsschutzes.

4

Die Ablehnung eines Eilantrags indiziert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einstweiliger Anordnungen nicht erfüllt sind.

Ablehnung einstweiliger Anordnungen gegen Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes — Themis