Besetzungsrüge im NPD-Verbotsverfahren: Senat für ordnungsgemäß befunden, Ablehnungen verworfen
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
Abstrakte Rechtssätze
Der Senat prüft die ordnungsgemäße Besetzung von Amts wegen, soweit hierfür Anlass besteht, kann aber an geklärte Rechtsfragen festhalten, die bereits abschließend entschieden sind.
Die frühere Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Wahlpraxis (BVerfGE 131,230) bindet den Senat, sofern die vorgebrachten Einwendungen keine neuen, nicht bereits berücksichtigten Gesichtspunkte enthalten.
Ein Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, wenn es lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind.
Ein Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, wenn der abgelehnte Richter nicht zur Mitwirkung in dem Verfahren berufen ist.
Die bloße Wiederholung oder erneute Thematisierung bereits entschiedener Rechtsfragen begründet keine hinreichende Grundlage für ein Ablehnungsgesuch.