Beschlagnahme von Mailserver‑Daten: Unterlassene Mitteilung begründet nicht automatisch Beweisverwertungsverbot
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Beschlagnahme von auf dem Mailserver eines Providers gespeicherten Daten ist eine offene Ermittlungsmaßnahme, die den davon Betroffenen und den Verfahrensbeteiligten bekannt zu machen ist.
Für Beschlagnahmen von Providerdaten sieht die Strafprozessordnung keine generelle Möglichkeit der Zurückstellung der Benachrichtigung vor; Ermittlungsbehörden und Gerichte sind an die gesetzlichen Mitteilungspflichten gebunden.
Ein Gesetzesverstoß durch unterlassene nachträgliche Mitteilung begründet nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot; die Zulässigkeit der Verwertung ist im Einzelfall unter Abwägung der Schwere des Verstoßes und der Rechtsgüter zu prüfen.
Die absichtliche Unterlassung der Kenntnisgabe mit dem Ziel, durch provozierte Fortsetzung belastender Kommunikation weitere belastende Erkenntnisse zu erlangen, kann ein Beweisverwertungsverbot begründen.