Treffer
BVerwG Beschluss

Revisionszulassung: Beeinträchtigung denkmalpfleglicher Belange durch sonstiges Vorhaben im Außenbereich

Gericht
BVerwG
Spruchkörper
4. Senat
Aktenzeichen
4 B 47/11, 4 B 47/11 (4 C 15/12)
Datum
05.12.2012
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Quelle
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird stattgegeben. Das BVerwG lässt die Revision nach §132 Abs.2 Nr.1 VwGO zu, weil das Revisionsverfahren klären kann, unter welchen Voraussetzungen ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§35 Abs.2 BauGB) öffentliche Belange des Denkmalschutzes (§35 Abs.3 S.1 Nr.5 Alt.4 BauGB) beeinträchtigt. Die vorläufige Streitwertfestsetzung erfolgt nach den einschlägigen GKG-Vorschriften.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Revision ist nach §132 Abs.2 Nr.1 VwGO zuzulassen, wenn das Revisionsverfahren zur Klärung einer für die Rechtsprechung bedeutsamen Rechtsfrage beitragen kann.

2

Ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§35 Abs.2 BauGB) kann öffentliche Belange des Denkmalschutzes im Sinne des §35 Abs.3 Satz1 Nr.5 Alt.4 BauGB beeinträchtigen; die Voraussetzungen dieser Beeinträchtigung sind durch das Revisionsverfahren klärungsfähig.

3

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des GKG, insbesondere §47 Abs.1, §52 Abs.1 und §63 Abs.1 Satz1 GKG.

Relevante Normen
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO§ 35 Abs 2 BauGB§ 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB

Vorinstanzen

vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 20. September 2011, Az: 1 B 11.1011, Urteil

Gründe

1

Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil das Revisionsverfahren zur Klärung der Frage beitragen kann, unter welchen Voraussetzungen ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) öffentliche Belange des Denkmalschutzes beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 4 BauGB).

2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Revisionszulassung: Beeinträchtigung denkmalpfleglicher Belange durch sonstiges Vorhaben im Außenbereich — Themis