Treffer
BVerwG Beschluss

Beschwerde zur Klärung der gerichtlichen Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess stattgegeben

Gericht
BVerwG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 B 102/09, 2 B 102/09 (2 C 28/10)
Datum
23.06.2010
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Das BVerwG erklärte die Beschwerde gegen das Urteil des OVG NRW für begründet. Das Gericht hielt das Revisionsverfahren für geeignet, die Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess näher zu klären. Der Beschluss betont den Klärungsbedarf bei der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung. Konkrete materielle Entscheidungen traf das BVerwG nicht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess verpflichtet das Gericht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt in ausreichendem Umfang zu ermitteln.

2

Ist zur Bestimmung der Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht eine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfortbildung erforderlich, kann das Revisionsverfahren als geeignet angesehen werden, diese Fragen zu klären.

3

Eine Beschwerde ist begründet, wenn das Verfahren Fragen aufwirft, die eine weitergehende klärende Rechtsprechung zur Reichweite der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordern.

Relevante Normen
§ 86 Abs 1 VwGO

Vorinstanzen

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 23. Juli 2009, Az: 1 A 2084/07, Urteil

Gründe

1

Die Beschwerde ist begründet. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, die Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess näher zu klären.

Beschwerde zur Klärung der gerichtlichen Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess stattgegeben — Themis