Beschwerde zur Klärung der gerichtlichen Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess stattgegeben
- Gericht
- BVerwG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 B 102/09, 2 B 102/09 (2 C 28/10)
- Datum
- 23.06.2010
- Rechtsgebiet
- Verfahrensrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess verpflichtet das Gericht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt in ausreichendem Umfang zu ermitteln.
Ist zur Bestimmung der Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht eine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfortbildung erforderlich, kann das Revisionsverfahren als geeignet angesehen werden, diese Fragen zu klären.
Eine Beschwerde ist begründet, wenn das Verfahren Fragen aufwirft, die eine weitergehende klärende Rechtsprechung zur Reichweite der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordern.
Vorinstanzen
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 23. Juli 2009, Az: 1 A 2084/07, Urteil
Gründe
Die Beschwerde ist begründet. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, die Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess näher zu klären.