BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss (Kammerbeschluss) zu Voraussetzungen einer Vorläufigkeitsfestsetzung
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat 1. Kammer
- Aktenzeichen
- 2 BvR 728/14
- Datum
- 26.05.2015
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150526.2bvr072814
Das Bundesverfassungsgericht erließ einen Nichtannahmebeschluss (Kammerbeschluss) ohne Begründung zur Frage der Voraussetzungen einer Vorläufigkeitsfestsetzung. Streitgegenstand war die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz vorliegen. Der Beschluss nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an; in der Kurzentscheidung werden keine ausführlichen materiellen Erwägungen mitgeteilt.
Abstrakte Rechtssätze
1
Ein Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts kann als Nichtannahmebeschluss ohne ausführliche Begründung ergehen.
2
Ein Nichtannahmebeschluss gibt über die formale Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde hinaus nicht notwendigerweise detaillierte Ausführungen zu den materiellen Voraussetzungen vorläufiger Maßnahmen.
3
Die Festsetzung vorläufiger Maßnahmen setzt eine eigenständige Darlegung von Tatsachen voraus, die Dringlichkeit und die grundrechtsrelevanten Beeinträchtigungen hinreichend substantiiert darstellen.
Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 165 Abs 1 AO
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 19. Februar 2014, Az: X B 187/13, Beschluss
vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 19. September 2013, Az: 1 K 167/12, Urteil