Treffer
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG (Kammerbeschluss)

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat 1. Kammer
Aktenzeichen
2 BvR 635/18
Datum
09.04.2018
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180409.2bvr063518
Quelle
Der Beschwerdeführer erhob Verfassungsbeschwerde, nachdem die Fachgerichte in der Sache entschieden hatten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kammer erließ den Nichtannahmebeschluss ohne Begründung. Die Entscheidung ist unanfechtbar und damit endgültig.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, wenn das Bundesverfassungsgericht die für eine Annahme erforderlichen Voraussetzungen nicht als erfüllt ansieht.

2

Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts kann als Kammerbeschluss ohne ausführliche Begründung ergehen.

3

Ein Nichtannahmebeschluss ist unanfechtbar; gegen die Nichtannahme steht kein weiteres Rechtsmittel zum Bundesverfassungsgericht offen.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Vorinstanzen

vorgehend Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, 22. Februar 2018, Az: 1 VB 54/17, Beschluss

vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 19. Juni 2017, Az: 1 S 1361/16, Beschluss

vorgehend VG Karlsruhe, 21. April 2016, Az: 2 K 2240/15, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG (Kammerbeschluss) — Themis